EU stoppt verpflichtende Chatkontrolle und setzt auf Freiwilligkeit

Loading

Die Europäische Union verfolgt ihre Pläne zur verpflichtenden Chatkontrolle nicht weiter. Statt automatischer Scans privater Kommunikation dürfen Anbieter künftig freiwillig prüfen. Damit endet eine lange Debatte über anlasslose Überwachung digitaler Inhalte.

Der Europäische Rat präsentierte seine Position zum geplanten Gesetz für Kinderschutz im Netz. Der vollständige Beschluss ist online nachlesbar. Tech Konzerne wie Alphabet und Meta sehen darin einen Erfolg. Doch auch Datenschützer begrüßen die Entscheidung als Stärkung der Privatsphäre.

Das Parlament hatte 2023 eine deutlich strengere Linie verfolgt. Damals sollten Messenger und Plattformen verpflichtet werden Missbrauchsmaterial zu melden. Auch Grooming Fälle sollten automatisch erkannt und entfernt werden.

Nun müssen Anbieter lediglich eine Risikobewertung ihrer Dienste vornehmen. Nationale Behörden sollen diese Bewertungen prüfen und Maßnahmen kontrollieren. Bei Verstößen können Strafen verhängt werden.

Das Gesetz erlaubt weiterhin „freiwillige“ Scans durch Unternehmen. Ein neues EU Zentrum soll künftig Opfer unterstützen und Mitgliedsstaaten beraten. Damit bleibt die Verantwortung stärker bei den Plattformbetreibern selbst. Wie genau diese mit der übertragenen Verantwortung in der Praxis umzugehen gedenken, wird sich erst noch zeigen müssen.

2 Antworten zu „EU stoppt verpflichtende Chatkontrolle und setzt auf Freiwilligkeit“

  1. Uwe

    Eigentlich logisch.
    Die EU ist ein vertraglicher künstlich geschaffener Staatenbund und kein souveräner Bundesstaat.
    Es gibt auch keine EU-weit geltende Verfassung.
    Das übernehmen Verträge. Und Verträge kann man kündigen oder gleich ablehnen.

    Diese Vorgaben ((es sind keine Gesetze)) (und das betrifft grundsätzlich alle Vorgaben) aus Brüssel werden hier in der BRD dann zu geltendem deutschen Recht wenn Bundestag, Bundesrat zustimmt und Bundespräsident das Gesetz unterschreibt. Ganz grob gesagt.

    Erst dann ist es geltendes Recht in Deutschland, aber längst nicht im EU-Ausland. Wenn die deutschen Politiker wollten, könnte die Bundes-Politik ausnahmslos jede Vorgabe aus der EU-Zentrale ablehnen!

    Wollen die aber nicht! Im Gegenteil.
    Die sind voll auf Sowjetkurs (Sowjet->russ: Rat/Gremium)

  2. Leines

    Das ist leider etwas ungenau. Eine EU-Richtlinie kann nur unten bestimmten Umständen von einem Mitgliedstaat abgelehnt werden. Da gibt es Vorgaben. Alternativ kann die EU bei Nichtumsetzung einer Richtlinie eine EU Verordnung erlassen, die alle Mitgliedstaaten so umzusetzen haben und da gäbe es keine nationalen, flexiblen Anpassungen. Aber eines ist sicher, dass das im Moment nicht abschätzbar ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert